Impressum

Anwaltskanzlei Uphoff & Henke

Stockumer Str. 30

59368 Werne

 0 23 89 / 70 21

 0 23 89 / 13 51

 kanzlei@uphoff-henke.de

Anbieter i.S.d.TMG/MDStV und verantwortlicher Herausgeber i.S.d. §6 Abs. 2 MDStV:
Notar a.D. & RA Jürgen Henke

Steuer-ID-Nr. 333/5895/0056

Die Kanzlei wird in Form einer Sozietät geführt. Sozien sind:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Klaus Uphoff

Rechtsanwalt und Notar a.D. Jürgen Henke

 

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) erworben.
Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59065 Hamm.
Zuständige Aufsichtsbehörde für das Notariat ist der Landgerichtspräsident des Landgerichts Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund

Angaben gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):
Gem. § 2 Abs. 2 DL-Info-V sind wir verpflichtet unseren Mandanten die nachfolgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:

 

Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
Viktoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
Vers.-Nr.: HV-SV 711 49322.0-00930-0422

Räumlicher Geltungsbereich:
Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
  • Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV)
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Informationen zu den berufsrechtlichen Regelungen der Notare können über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) in der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden.

Multidisziplinäre Tätigkeiten/Berufliche Gemeinschaft:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelung untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt.

Bildnachweis

Umsetzung

Heise Homepages | Homepage erstellen lassen

Heise RegioConcept | Online Marketing Agentur