Kompetente Rechtsberatung in Sachen Arbeitsrecht für Werne - Uphoff & Henke Kanzlei

Hat Sie Ihr Arbeitgeber plötzlich und ohne Vorwarnung gekündigt? Das Kündigungsschutzgesetz gilt in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall das Arbeitsverhältnis nur bei einem vorliegenden Kündigungsgrund beenden. Es gibt einige Kündigungsgründe wie beispielsweise das Verhalten des Arbeitsnehmers oder betriebsbedingte Gründe. Sie haben sich jedoch immer korrekt verhalten und Ihre Pflicht erledigt. Daher ist es wichtig, das Verhalten Ihres Arbeitgebers genauer unter die Lupe zu nehmen. Zu diesem Zweck benötigen Sie rechtliche Unterstützung. Wenden Sie sich noch heute an Uphoff & Henke Kanzlei! Wir sind Ihre erfahrenen Experten in Sachen Arbeitsrecht und haben bereits zahlreichen Mandanten aus Werne zu ihrem Recht verholfen. Ihr Arbeitgeber muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Ohne wichtigen Grund können Sie nicht fristlos gekündigt werden. Daher ist es sicher empfehlenswert, die Wirksamkeit Ihrer Kündigung von einem Gericht überprüfen zu lassen. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Für bestimmte besonders schutzwürdige Personengruppen wie zum Beispiel Schwerbehinderte oder Schwangere besteht ein spezieller Kündigungsschutz.

Was müssen Sie bei einem Arbeitsvertrag beachten?


Der Arbeitsvertrag dient dazu, das Arbeitsverhältnis zu regeln und Verpflichtungen von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern zu definieren. Daher sind zahlreiche Regelungen vorhanden. Benötigen Sie unsere Unterstützung, um einen Arbeitsvertrag aufzusetzen? Beide Parteien sind bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags prinzipiell frei, solange sie die aktuellen Regelungen des Arbeitsrechts beachten. Falls ein Arbeitsvertrag Klauseln enthält, die der aktuellen Gesetzeslage widersprechen, ist es möglich, dass der gesamte Arbeitsvertrag seine Gültigkeit verliert. Als Ihre erfahrenen Rechtsanwälte sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, Vertragsentwürfe vor der Unterzeichnung zu prüfen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein Beratungsgespräch und besprechen Sie mit uns Ihre individuellen Anforderungen. Setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.