Ihr Profi in Sachen Erbrecht für Bergkamen - Uphoff & Henke Kanzlei

Nach dem Tod eines Angehörigen haben Sie keinen Pflichtanteil erhalten. Es war kein Testament vorhanden und Ihre Verwandten bestehen darauf, dass Sie nicht erbberechtigt sind. Lassen Sie sich Ihren Anteil nicht streitig machen und holen Sie sich das Erbe, das Ihnen vom Gesetz her zusteht. Ihre erfahrenen Rechtsanwälte der Uphoff & Henke Kanzlei sind in Sachen Erbrecht erfahrene Profis. Zuerst versuchen wir ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erreichen. Falls dies nicht möglich ist, vertreten wir Sie vor Gericht. Machen Sie sich keine Sorgen. Wir kennen die Gesetzeslage und Sie erhalten auf jeden Fall Ihren Pflichtanteil. Wir sind Ihre kompetenten Partner und stehen Ihnen bei allen Erbstreitigkeiten mit Rat und Tat zur Seite.

Was muss man bei der Gestaltung eines Testaments beachten?


Ersparen Sie Ihren Angehörigen und Hinterbliebenen unnützen Stress und Erbstreitigkeiten. Denken Sie bereits zu Lebzeiten daran, ein rechtskräftiges Testament aufzusetzen. Eine handgeschriebene Nachricht in einer Schatulle hat vor Gericht nicht Bestand. Besprechen Sie mit uns Ihre Anforderungen. Handelt es sich um Privatbesitz oder eine Firma? Wer sind Ihre bevorzugten Erben? Wie soll der Besitz aufgeteilt werden? Möglicherweise haben Sie kein besonders gutes Verhältnis zu Ihren Verwandten und den Kontakt komplett abgebrochen. Daher möchten Sie Ihrem Besitz einer Person vererben, die Sie stets im Alltag unterstützt hat. Sicher ist es wichtig, dass Sie in diesem Fall ein Testament aufsetzen, dass Ihre Verwandten nicht anfechten können. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen. Wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten.

Wohnen Sie in Bergkamen und suchen nach einem kompetenten Rechtsanwalt in Sachen Erbrecht? Kontaktieren Sie noch heute Uphoff & Henke Kanzlei! Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch und besprechen Sie mit uns Ihr Problem. Wir finden für alle Mandanten eine Lösung.