Familienrecht und mehr – Anwaltskanzlei für Werne und Umgebung

Wenn es um das Thema Rechte und Paragrafen geht, findet sich in diesem komplexen Bereich kaum jemand ohne die Hilfe eines kompetenten und qualifizierten Beraters zurecht. Das gilt gleichermaßen für Unternehmen und Privatpersonen, wenn Streitigkeiten zu klären sind oder Verträge aufgesetzt werden sollen.

Die Anwaltskanzlei Uphoff & Henke übernimmt die Beratung, Betreuung und Vertretung von Klienten und Klientinnen, wenn es um Vertragsangelegenheiten und außergerichtliche sowie gerichtliche Rechtsstreitigkeiten geht.

Rechtsanwalt Klaus Uphoff ist Spezialist auf dem Gebiet Familienrecht, mit den Schwerpunkten Ehescheidungen, Zugewinnausgleich, Unterhaltsregelung, Sorgerecht und Umgang sowie Haushaltsaufteilung. Weiterhin gehören zu seinen Fachgebieten sind Mietrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Verkehrsunfall- und Strafrecht. Die Bereiche Wohneigentumsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bau- und Architektenrecht werden von seinem Kollegen Rechtsanwalt Jürgen Henke übernommen.

Anwaltskosten & Erstgespräch bei der Anwaltskanzlei Uphoff & Henke


Den Rat eines Anwalts kann sich jeder leisten und sollte die Möglichkeit auch nutzen. Erstberatung bietet die Uphoff & Henke Kanzlei für Werne und Umgebung bereits für 30 bis 50 Euro plus MwSt. an. Das Erstgespräch dient dazu, abzuklären, welche Kosten anfallen können. Die Gebühren für Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung kümmert sich die Anwaltskanzlei um die Rechtsschutzzusage der Versicherung. Weiterhin wird geprüft, ob ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht, die für die gerichtliche Durchsetzung der Rechte vor Gericht sowie für die außergerichtliche Beratung des Anwalts gewährt wird.

 

Terminanfragen & Website der Anwaltskanzlei Uphoff & Henke


Wer sich informieren möchte, erreicht die Uphoff & Henke Kanzlei telefonisch während der Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr. Freitags werden Termine nach Absprache vergeben und wahrgenommen. Schriftlich sind die Anwälte Klaus Uphoff und Jürgen Henke per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erreichbar. Terminanfragen sowie allgemeine Fragen werden umgehend beantwortet. Parkplätze gibt es direkt vor dem Haus.

Auf der Internetseite stellen sich die beiden Anwälte mit Foto vor und geben einen Überblick über ihre Fachgebiete mit den verschiedenen Bereichen, in denen die Kanzlei tätig ist. Dadurch wird ein erster Eindruck vermittelt und damit die Grundlage geschaffen, um Vertrauen aufzubauen. Gegenseitiges Vertrauen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung der Klienten und Klientinnen. Besonders wenn es um das Familienrecht geht, ist nicht nur ein Anwalt als Spezialist und mit Erfahrung auf diesem Gebiet wichtig, sondern auch ein emphatischer Mensch, der Stärke ausstrahlt und Verständnis für seine Klienten und Klientinnen hat.