Gebühren / Honorar

Welche Anwaltskosten entstehen?

Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Doch viele scheuen diesen Weg dann doch, weil sie glauben, es sich nicht leisten zu können. Dies ist aber so nicht richtig:

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen können. Eine Erstberatung bieten wir Ihnen für 30 bis 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie von der Rechtsschutzversicherung eine Rechtsschutzzusage ein.

Wir klären im Erstgespräch darüber hinaus auch, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl, die Prozesskostenhilfe die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.