Ihre Rechtsanwälte in Sachen Erbrecht für Werne - Uphoff & Henke Kanzlei

Sicher ist es eine gute Idee, sich bereits zu Lebzeiten zum Thema Testament Gedanken zu machen. Besitzen Sie ein Haus oder eine Firma in Werne? Ersparen Sie Ihren Angehörigen Erbstreitigkeiten und langwierige Gerichtsverhandlungen. Wir wissen, dass das Internet von DIY-Testamentsvorlagen überquillt. Es ist nur eine Google-Suche notwendig und schon finden Sie zahlreiche Suchergebnisse. Jedoch hat ein selbst verfasstes Testament, das Sie in Ihrer Schublade aufbewahren, keine Gültigkeit vor Gericht. Gehen Sie besser auf Nummer sicher und wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt in Sachen Erbrecht. Kommen Sie doch einfach in der Uphoff & Henke Kanzlei zu einem Beratungsgespräch vorbei und besprechen Sie mit uns Ihre Vorstellungen. Möglicherweise haben Sie keine Verwandten und Sie möchten, dass ein wohltätiger Verein Ihren Besitz erhält. Oder Sie haben keinen Kontakt zu Ihren Verwandten und haben sich dazu entschlossen, Ihr Haus oder Ihre Firma einer Ihnen nahestehenden Person zu vererben. Egal, um welches Szenario es sich handelt, wir finden garantiert eine geeignete Lösung für Sie und erstellen ein Testament exakt nach Ihren Angaben.

Rechtliche Unterstützung bei Erbstreitigkeiten


Nach dem Tod eines Angehörigen wurden Sie bei der Aufteilung des Erbes übergangen. Ihre Verwandten erzählen Ihnen verschiedene Geschichten. Der zuständige Notar hat Ihnen versichert, dass kein Testament vorhanden war. Lassen Sie sich Ihren Anteil nicht streitig machen und handeln Sie noch heute. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei und informieren Sie uns über Ihr Problem. Wir versuchen stets, dass sich die Parteien ohne langwierige Gerichtsverhandlungen einigen. So können wir Ihnen zusätzliche Kosten und Stress ersparen. Falls Ihre Verwandten jedoch darauf bestehen, dass Sie keinen Anteil erhalten werden, müssen wir sie vor Gericht wiedersehen. Wir kennen die aktuelle Gesetzeslage wie unsere Westentasche. Machen Sie sich keine Sorgen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen der Erbanteil, der Ihnen vom Gesetz her zusteht, zugesprochen wird.